F.A.Q.

Häufigst gestellte Fragen



1. Warum weicht die Hotelkategorie in manchen Fällen von der Landeskategorie ab?

Unsere Hotels werden mittels Sternen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Mit Hilfe dieser Kategorisierung erkennen Sie auf den ersten Blick welcher Standard Sie erwartet, damit Sie das richtige Angebot für Ihre Ansprüche finden. Bitte beachten Sie aber, dass es sich hierbei um spezielle Urlaubshop-Kategorisierungen handelt, die zum Beispiel von der jeweiligen Landeskategorie abweichen können.

2. Kann ich auch eine Reise online buchen, wenn sich mein Wohnsitz nicht in Deutschland befindet?

Eine Buchung über www.urlaubshop.de ist möglich, wenn Ihr Wohnsitz in Deutschland oder einem Anrainerstaat von Deutschland liegt.

3. Welche Bestimmungen gelten für die Beförderung von Handgepäck?

Ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei sämtlichen Abflügen aus der Europäischen Union - egal mit welchem Ziel – seitens der Europäischen Union neu geregelt. Ihr Abflug unterliegt bereits den neuen Bestimmungen, die wir Ihnen gern im Einzelnen erläutern möchten. Die Neuregelung gliedert sich in drei wesentliche Punkte.

I. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Suppen, Getränke, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole) dürfen Sie zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitnehmen.

Bitte beachten Sie, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z.B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem so genannten Zipp-Verschluss). Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diese Beutel frühzeitig zu besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die Sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.

Ausnahmen:

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost, diätetische Kost), die Sie während des Fluges an Bord benötigen, können Sie auch außerhalb des Beutels mitnehmen. Sie müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen und erforderlichenfalls in der Lage sein, die Authentizität der Flüssigkeit nachzuweisen.

Duty Free Waren, die Sie am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft haben, dürfen Sie mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem das tagesaktuelle Verkaufsdatum sowie der Verkaufsort festgehalten sind.

II. Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.

III. An den Sicherheitskontrollen werden Sie aufgefordert, Mäntel und Jacken auszuziehen. Laptops und größere elektrische Geräte nehmen Sie bitte aus den Taschen heraus.

Hinweis: Für Flüge in die USA und nach U.K. gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften. Bitte informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Urlaubshop hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Wichtige Fragen und Antworten zu den neuen Handgepäck-Bestimmungen finden Sie hier (Handgepaeck.pdf)

Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser neuen Richtlinien und wünschen Ihnen einen guten Flug sowie einen angenehmen Aufenthalt in Ihrem Urlaubsort.

4. Wird der Vertragstext bei Buchungsabschluss gespeichert?

Wir weisen daraufhin, dass der Vertragstext zum Zeitpunkt des Buchungsabschlusses von der Urlaubshop GmbH nicht gespeichert wird. Gemäß den Anforderungen des elektronischen Geschäftsverkehrs erhalten Sie von uns die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters in der jeweils gültigen Fassung, Ihre Buchungsbestätigung sowie alle weiteren relevante Unterlagen.

5. Mitteilung an Fluggäste über Haftungsbegrenzung

Hier finden Sie Informationen zum Warschauer Abkommen und zum Montrealer Übereinkommen:

Download deutsche Version (WAW_Abkommen_DE.pdf)
Download englische Version (WAW_Convention_EN.pdf)

6. Was ist die Schwarze Liste im Luftverkehr?

Am 23.03.2006 hat die Europäische Kommission die "Schwarze Liste im Luftverkehr" veröffentlicht.

Schutz vor unsicheren Luftfahrtunternehmen im europäischen Luftraum
Die Europäische Kommission hat am 23.03.2006 die erste EU-Liste von Luftfahrtunternehmen aufgestellt, denen der Flugbetrieb in der Europäischen Union untersagt ist. Diese schwarze Liste unsicherer Fluggesellschaften wird jetzt auf den Internetseiten der Kommission veröffentlicht. Sie wurde auf der Grundlage von Beiträgen der Mitgliedstaaten und nach gründlicher Prüfung zusammen mit nationalen Sachverständigen erstellt. In die schwarze Liste wurden 92 Luftfahrtunternehmen aufgenommen, denen der Flugbetrieb in Europa vollständig untersagt ist, und drei Luftfahrtunternehmen, für deren Flugbetrieb Beschränkungen gelten. Ab jetzt gilt der Grundsatz, dass Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in einem Mitgliedstaat untersagt wurde, in ganz Europa Flugverbot haben.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Europäischen Kommission unter http://air-ban.europa.eu

Fragen und Antworten zur Blacklist

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2006

7. Haben Sie weitere Fragen?

Haben Sie Fragen zu Ihrer Buchung oder zu Ihrer bereits durchgeführten Reise? Dann nehmen Sie bitte über unser Kontaktformular oder über unsere Service-Hotline unter 01803/877665 (0,09 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.) mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter!